1. Zweck und rechtlicher Rahmen
Diese Richtlinie erläutert, welche Cookies und vergleichbaren Technologien auf cozyhousepro.com eingesetzt werden können. Sie beschreibt mögliche Zwecke, Aktivierungsbedingungen, Speicherdauern und Ihre Auswahlmöglichkeiten.
Maßgeblich sind insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung, Verordnung (EU) 2016/679, das Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz, insbesondere § 25 TDDDG, sowie die einschlägigen deutschen und europäischen Datenschutzbestimmungen und die Richtlinie 2002/58/EG.
Ihre gesetzlichen Rechte bleiben uneingeschränkt bestehen. Die Speicherung von Informationen auf Ihrem Endgerät und deren Auslesen sind von einer anschließenden Verarbeitung personenbezogener Daten rechtlich zu unterscheiden.
2. Website und Kontakt
Die Verwendung von Cookies und damit verbundene Verarbeitungsvorgänge werden auf der Website unter dem Namen Cozyhousepro beschrieben.
Kontaktadresse: 8116 Wooden Dr, Spring Hill, FL 34606, USA.
Sie erreichen den Kundenservice unter +1 (352) 628-7586 oder per E-Mail an boutique@cozyhousepro.com.
Die Servicezeiten sind montags bis freitags von 09:00 bis 18:00 Uhr und samstags von 09:00 bis 16:00 Uhr, jeweils MEZ/MESZ.
Sofern Cozyhousepro lediglich eine Geschäftsbezeichnung ist, muss die vollständige Identität des datenschutzrechtlich Verantwortlichen in der Datenschutzerklärung und den einschlägigen Informationen angegeben werden. Die Geschäftsbezeichnung ersetzt diese Angaben nicht.
3. Cookies und ähnliche Verfahren
Cookies sind kleine Textdateien oder technische Kennungen, die beim Besuch einer Website im Browser oder auf dem Gerät gespeichert werden können.
Vergleichbare Funktionen können durch lokalen Speicher, Sitzungsspeicher, Pixel, Tags, Skripte, Online-Kennungen, Messverfahren, serverseitige Signale sowie Sicherheits- und Betrugsschutztechniken erfüllt werden.
Diese Richtlinie erfasst solche Verfahren, soweit sie auf Geräteinformationen zugreifen, Informationen speichern oder personenbezogene Daten verarbeiten. Nicht jedes serverseitige Verfahren greift auf das Endgerät zu; eine Verarbeitung personenbezogener Daten bleibt dennoch datenschutzrechtlich zu prüfen.
Sitzungscookies verlieren üblicherweise nach dem Schließen des Browsers ihre Gültigkeit. Andere Kennungen können bis zum festgelegten Ablauf oder ihrer Löschung gespeichert bleiben.
4. Mögliche Verwendungszwecke
Cookies können Sitzungen aufrechterhalten, den Warenkorb speichern, Anmeldungen verwalten und Bestell- oder Zahlungsvorgänge unterstützen.
Weitere mögliche Aufgaben sind der Schutz von Konten und Transaktionen, die Erkennung von Missbrauch, die Speicherung Ihrer Datenschutzauswahl und die Übernahme von Sprach-, Regions- oder Anzeigeeinstellungen.
Je nach tatsächlich eingesetztem Dienst können auch Nutzungsstatistiken, Fehleranalysen, Werbemessung, Conversion-Zuordnung und personalisierte Inhalte hinzukommen. Die konkrete Verwendung richtet sich nach den aktivierten Werkzeugen.
5. Eigene Cookies und Drittanbieter
Eigene Cookies werden unmittelbar durch cozyhousepro.com gesetzt oder verwaltet. Drittanbieter-Cookies stammen von eingebundenen externen Diensten.
Einige Anbieter können Daten für eigene Zwecke als selbstständig Verantwortliche verarbeiten. Für diese Vorgänge gelten zusätzlich deren Datenschutzinformationen.
Welche Anbieter, Werkzeuge und Zwecke tatsächlich zum Einsatz kommen, muss in den aktuellen Informationen der Cookie-Einstellungen nachvollziehbar sein.
6. Kategorien und Voraussetzungen
6.1 Unbedingt erforderliche Cookies
Diese Cookies dienen der Bereitstellung eines ausdrücklich gewünschten digitalen Dienstes oder der technisch erforderlichen Kommunikation.
Dazu können Sitzungsverwaltung, Warenkorb, Bestellabwicklung, Anmeldung, Authentifizierung, Zahlungsfunktionen, Lastverteilung, Sicherheit und die Speicherung Ihrer Datenschutzauswahl gehören.
Eine Nutzung ohne vorherige Einwilligung ist nur zulässig, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Die bloße Zweckmäßigkeit eines Werkzeugs genügt dafür nicht.
Über erforderliche Technologien muss ebenfalls informiert werden. Ihr Blockieren kann dazu führen, dass Anmeldung, Warenkorb, Zahlung oder Sicherheitsprüfungen nicht ordnungsgemäß funktionieren.
6.2 Präferenz-Cookies
Diese Technologien können gewählte Sprachen, Regionen, Darstellungen, Favoriten oder andere persönliche Einstellungen speichern.
Soweit die Speicherung nicht unbedingt erforderlich ist, um eine ausdrücklich gewünschte Funktion bereitzustellen, wird vorher Ihre Einwilligung benötigt.
6.3 Analyse-Cookies
Analyseverfahren können Aufschluss über Seitenaufrufe, verwendete Funktionen, Leistung, Fehler, ungefähre Zugriffsquellen und allgemeine Nutzungsmuster geben.
Nicht erforderliche Analysewerkzeuge werden erst nach entsprechender Einwilligung aktiviert.
Datenminimierung, zusammengefasste Statistiken, eine begrenzte Erkennbarkeit einzelner Personen und der Verzicht auf Datenverknüpfungen können Risiken reduzieren. Sie begründen jedoch für sich genommen keine Ausnahme vom Einwilligungserfordernis für Gerätezugriffe.
Ob eine Verarbeitung ohne Einwilligung zulässig ist, muss anhand des konkreten Verfahrens und der gesetzlichen Voraussetzungen geprüft werden. Die Bezeichnung „Analyse“ oder „Statistik“ reicht hierfür nicht aus.
6.4 Marketing und Profilbildung
Diese Werkzeuge können Werbeerfolge und Conversions messen, Besuchs- oder Verkaufsquellen zuordnen, die Anzeigenhäufigkeit steuern und Zielgruppen bilden.
Auch Remarketing, personalisierte Werbung und die Verknüpfung von Aktivitäten über Websites, Anwendungen oder Geräte hinweg können dazugehören. Dabei können Interessenprofile aus dem Nutzungsverhalten entstehen.
Einwilligungspflichtige Marketing- und Profiling-Technologien bleiben bis zu einer wirksamen Zustimmung deaktiviert.
6.5 Sicherheit und Betrugsschutz
Sicherheitswerkzeuge können automatisierte Zugriffe erkennen, unbefugte Anmeldungen verhindern, Sitzungen prüfen und Formulare, Konten oder Transaktionen schützen.
Eine Ausnahme von der Einwilligung kommt nur in Betracht, soweit das konkrete Verfahren die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, insbesondere für den ausdrücklich gewünschten Dienst unbedingt erforderlich ist.
Wird dasselbe Werkzeug zusätzlich für Analyse, Werbung oder Profilbildung verwendet, sind diese Zwecke und ihre Rechtsgrundlagen gesondert zu beurteilen.
7. Aktivierung und Speicherdauer im Überblick
Unbedingt erforderliche Kennungen können bei Vorliegen der gesetzlichen Ausnahme ohne Einwilligung eingesetzt werden. Ihre Dauer richtet sich nach der Sitzung oder dem erforderlichen Funktionszeitraum.
Präferenz-Cookies benötigen eine Zustimmung, soweit sie nicht unbedingt erforderlich sind. Die jeweilige Laufzeit muss in den Einstellungen angegeben werden.
Für Analyseverfahren hängt die Aktivierung von ihrer technischen Ausgestaltung und den gesetzlichen Anforderungen ab. Einwilligungspflichtige Werkzeuge bleiben bis zur Zustimmung ausgeschaltet. Die Speicherdauer ist werkzeugbezogen auszuweisen.
Marketing- und Profiling-Cookies werden nach entsprechender Einwilligung verwendet. Angaben zu Laufzeiten müssen beim jeweiligen Werkzeug oder Anbieter verfügbar sein.
Bei Sicherheitsverfahren sind erforderliche Funktionen und zusätzliche Verwendungszwecke getrennt zu beurteilen. Auch hier richtet sich die Dauer nach dem konkreten Werkzeug und seinem notwendigen Einsatz.
8. Angaben zu den eingesetzten Werkzeugen
Die Cookie-Einstellungen müssen die tatsächlich verwendeten Cookies und vergleichbaren Technologien erläutern.
Je nach Werkzeug gehören dazu Name, Anbieter, Domain, Kategorie, Zweck, technische Funktionsweise, Speicherdauer und die Einordnung als eigener Dienst oder Drittanbieterdienst.
Zusätzlich können Angaben zu Übermittlungen außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums, Datenschutzinformationen des Anbieters und Ihrem aktuellen Auswahlstatus erforderlich sein.
Die Detailübersicht ergänzt diese Richtlinie. Sie ist bei neuen oder entfernten Werkzeugen, Anbieterwechseln und Änderungen von Zwecken, Laufzeiten oder Übermittlungen entsprechend anzupassen.
9. Voreinstellungen beim ersten Besuch
Liegt keine erkennbare gültige Auswahl vor, dürfen zunächst nur Technologien aktiviert werden, die rechtmäßig ohne Einwilligung eingesetzt werden können.
Nicht erforderliche Analyse-, Marketing-, Profiling- und sonstige einwilligungspflichtige Werkzeuge bleiben ausgeschaltet.
Untätigkeit, Weitersurfen, Scrollen oder das Schließen einer Seite beziehungsweise des Browsers stellen für sich genommen keine Einwilligung dar.
10. Auswahl im Cookie-Banner
Soweit eine Einwilligung benötigt wird, muss die Auswahl verständlich ermöglichen, nicht erforderliche Technologien anzunehmen, abzulehnen oder nach Kategorien beziehungsweise Anbietern zu konfigurieren.
Die Richtlinie und die ausführlichen Einstellungen müssen zugänglich sein. Annahme und Ablehnung sollen klar erkennbar und vergleichbar leicht erreichbar sein. Einwilligungspflichtige Kategorien dürfen nicht vorausgewählt sein.
Wird das Banner ohne Zustimmung geschlossen, dürfen nur rechtmäßig einwilligungsfreie Werkzeuge aktiv bleiben.
Die Nutzung wesentlicher Funktionen und der Zugang zu Produktinformationen dürfen grundsätzlich nicht von einer Zustimmung zu nicht erforderlichem Tracking abhängig gemacht werden. Gesetzlich zulässige Sondergestaltungen bleiben einer gesonderten Prüfung vorbehalten.
11. Individuelle Einstellungen
Über die Cookie-Verwaltung können Präferenz-, Analyse-, Marketing- und Profiling-Kategorien getrennt verwaltet werden. Soweit unterstützt, können auch einzelne Drittanbieter ausgewählt werden.
Die Zustimmung zu einer Kategorie umfasst nicht automatisch andere Kategorien.
Eine unbedingt erforderliche Funktion kann in der Website-Auswahl als nicht abwählbar erscheinen, wenn ihre Abschaltung den ausdrücklich angeforderten Dienst verhindern würde. Die Einordnung muss den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
12. Auswahl ändern oder Einwilligung widerrufen
Sie können Ihre Entscheidung jederzeit über den auf der Website bereitgestellten Zugang zu den Cookie-Einstellungen oder eine gleichwertige Funktion ändern.
Der Widerruf muss ebenso einfach sein wie die Einwilligung. Nach seiner Umsetzung dürfen die betroffenen nicht erforderlichen Werkzeuge nicht weiter auf Grundlage der widerrufenen Zustimmung eingesetzt werden.
Die neue Auswahl kann gespeichert werden. Bereits erhobene Daten dürfen nur weiter aufbewahrt oder verarbeitet werden, soweit hierfür eine eigenständige Rechtsgrundlage oder gesetzliche Pflicht besteht.
Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung vor dem Widerruf bleibt unberührt.
13. Dokumentation Ihrer Entscheidung
Ihre Auswahl kann durch eine erforderliche technische Kennung gespeichert werden.
Die Dokumentation kann akzeptierte oder abgelehnte Kategorien, freigegebene Anbieter, Datum und Uhrzeit, die Version der Abfrage, spätere Änderungen und eine technische Zuordnungskennung umfassen.
Diese Angaben dienen der Umsetzung Ihrer Entscheidung, der Vermeidung unnötiger Wiederholungen, der späteren Änderung und dem Nachweis der Einwilligungsverwaltung.
14. Erneute Abfrage
Eine Auswahl soll normalerweise nicht bei jedem Besuch erneut verlangt werden.
Eine neue Abfrage kann erforderlich sein, wenn sich Zwecke oder Bedingungen wesentlich ändern, zusätzliche einwilligungspflichtige Dienste hinzukommen oder eine frühere Entscheidung nicht mehr erkannt wird.
Auch das Löschen von Cookies oder lokalem Speicher kann eine erneute Anzeige auslösen. Eine erneute Abfrage kann nach mindestens sechs Monaten vorgesehen sein; dies ist keine allgemeine gesetzliche Gültigkeitsdauer einer Einwilligung. Maßgeblich bleiben die konkreten Umstände und rechtlichen Anforderungen.
Unabhängig davon können Sie die Einstellungen jederzeit selbst öffnen.
15. Eingebundene Drittanbieterdienste
Externe Dienste können für Zahlung, Sicherheit, Betrugsschutz, Einwilligungsverwaltung, Analyse, Werbung, Suche, Website-Funktionen, Kommunikation, Kundenservice oder eingebettete Inhalte eingesetzt werden.
Die tatsächlich verwendeten Anbieter und Zwecke müssen in den Cookie-Informationen erläutert werden.
Handelt ein Anbieter eigenständig verantwortlich, gelten für seine Verarbeitung auch dessen Datenschutzinformationen. Nicht sämtliche Vorgänge eines unabhängigen Anbieters stehen unter unserer Kontrolle. Unsere eigenen Informations-, Auswahl- und Datenschutzpflichten bleiben bestehen.
16. Datenübermittlungen in andere Länder
Einige Dienste können Daten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums verarbeiten oder von dort darauf zugreifen, auch aus den USA.
Soweit erforderlich, muss eine Übermittlung auf einem gültigen Mechanismus nach der DSGVO beruhen. Dazu können ein Angemessenheitsbeschluss, Standardvertragsklauseln, genehmigte verbindliche Datenschutzregeln oder eine gesetzliche Ausnahme für besondere Fälle gehören.
Je nach Risiko können ergänzende Maßnahmen erforderlich sein, etwa Datenminimierung, Pseudonymisierung, Verschlüsselung, Zugriffsbeschränkungen, Berechtigungsverwaltung und eine Prüfung des Anbieters.
Informationen zum jeweiligen Dienst und seinen Übermittlungen müssen in den Einstellungen oder den zugehörigen Datenschutzunterlagen verfügbar sein.
17. Cookie-Verwaltung im Browser
Viele Browser ermöglichen das Anzeigen und Löschen gespeicherter Cookies sowie das Blockieren eigener oder fremder Cookies. Je nach Browser sind Hinweise vor einer Speicherung oder eine automatische Löschung beim Schließen möglich.
Ein vollständiges Blockieren kann Warenkorb, Zahlung, Anmeldung, Authentifizierung, Sicherheit und die Speicherung von Einstellungen beeinträchtigen.
Browser-Einstellungen und die Cookie-Auswahl auf der Website sind voneinander unabhängig. Eine Änderung an einer Stelle passt die andere nicht notwendigerweise an.
18. Externe Inhalte
Einzelne Seiten können Inhalte oder Funktionen externer Dienste einbinden. Beim Laden können Cookies gesetzt, Geräteinformationen ausgelesen oder Online-Kennungen verarbeitet werden.
Nicht erforderliche Inhalte, deren Aktivierung eine Einwilligung voraussetzt, müssen bis zur Zustimmung gesperrt bleiben.
Stattdessen kann zunächst ein Hinweis oder Platzhalter erscheinen, über den Sie über das Laden entscheiden.
19. Mögliche Daten aus der Cookie-Nutzung
Je nach Werkzeug können IP-Adresse, Geräte- und Browserkennungen, Zugriffszeiten, besuchte Seiten, betrachtete Produkte, Klicks und Interaktionen verarbeitet werden.
Weitere mögliche Angaben sind Zugriffsquellen, Warenkorb- und Kaufereignisse, Präferenzen, technische Diagnosen, Einwilligungsstatus, Conversion-Daten und ein aus der IP-Adresse abgeleiteter ungefährer Standort.
Welche Daten tatsächlich anfallen, muss in den Informationen zum jeweiligen Werkzeug oder Anbieter erläutert werden.
20. Ihre Datenschutzrechte
Nach Maßgabe der DSGVO können Sie Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Datenübertragbarkeit verlangen sowie bestimmten Verarbeitungen widersprechen.
Sie können eine Einwilligung jederzeit widerrufen und sich gegen Direktwerbung wenden. Daneben bestehen Beschwerde- und gerichtliche Rechtsschutzmöglichkeiten.
Anfragen können Sie an boutique@cozyhousepro.com richten.
Einzelheiten enthalten die Datenschutzerklärung und die DSGVO-Informationen.
21. Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde
Sie können sich bei einer zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde beschweren. Andere administrative oder gerichtliche Rechtsbehelfe bleiben davon unberührt.
In Deutschland richtet sich die zuständige Behörde nach den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln, insbesondere nach den Zuständigkeiten der Datenschutzaufsichtsbehörden der Länder.
Sie können sich insbesondere an eine Aufsichtsbehörde im Mitgliedstaat Ihres gewöhnlichen Aufenthaltsorts, Ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des vermuteten Verstoßes wenden.
22. Kontakt und Servicezeiten
Fragen zu Cookies, Tracking, Einstellungen oder personenbezogenen Daten können Sie an boutique@cozyhousepro.com richten oder unter +1 (352) 628-7586 stellen.
Kontaktadresse: 8116 Wooden Dr, Spring Hill, FL 34606, USA.
Der Kundenservice ist montags bis freitags von 09:00 bis 18:00 Uhr und samstags von 09:00 bis 16:00 Uhr erreichbar, jeweils MEZ/MESZ.
Ihre Cookie-Auswahl können Sie unabhängig von diesen Servicezeiten über die bereitgestellten Einstellungen ändern oder widerrufen.
23. Änderungen dieser Richtlinie
Anpassungen können aufgrund neuer Rechtsvorgaben, hinzugefügter oder entfernter Werkzeuge, anderer Anbieter, geänderter Zwecke oder Laufzeiten und technischer Weiterentwicklungen erforderlich werden.
Die aktualisierte Fassung wird auf der Website mit dem Datum der letzten Änderung veröffentlicht.
Wenn eine Änderung den Umfang Ihrer bisherigen Einwilligung wesentlich betrifft, muss eine erneute Zustimmung eingeholt werden, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen dies verlangen.